» Mein Arzt weigert sich wegen der Budgetierung, mir ein Hilfsmittel zu verschreiben.
Hilfsmittel sind nicht budgetiert.
Auch nach der Gesundheitsreform 2007 unterliegen Hilfsmittel nicht der Budgetierung. Hilfsmittel sind medizinische Sachleistungen.Zu ihnen gehören Körperersatzteile und orthopädische Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel sowie technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte.
Hilfsmittel dürfen jedoch nicht mit den budgetierten Heilmitteln verwechselt werden. Heilmittel - besser: Heilleistungen - sind persönlich erbrachte medizinische Leistungen, insbesondere Leistungen der Physio-, der Sprach- und der Beschäftigungstherapie.
Damit es nicht zu einer unnötigen Belastung des Arznei-, Verband- und Heilmittelbudgets kommt, ist vom Arzt streng darauf zu achten, bei jeder Hilfsmittelverordnung das Feld "7" des Arzneiverordnungsblattes (Rezept) anzukreuzen.
Nur so ist sichergestellt, dass die Hilfsmittel als solche erfasst werden und das Arzneimittelbudget nicht belasten.
Wer trägt wann welche Kosten?