Wissenswertes

Mein Arzt weigert sich wegen der Budgetierung, mir ein Hilfsmittel zu verschreiben.

Hilfsmittel sind nicht budgetiert.
Auch nach der Gesundheitsreform 2007 unterliegen Hilfsmittel nicht der Budgetierung. Hilfsmittel sind medizinische Sachleistungen.

Zu ihnen gehören Körperersatzteile und orthopädische Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen, Inkontinenz- und Stomaartikel sowie technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte.

Hilfsmittel dürfen jedoch nicht mit den budgetierten Heilmitteln verwechselt werden. Heilmittel - besser: Heilleistungen - sind persönlich erbrachte medizinische Leistungen, insbesondere Leistungen der Physio-, der Sprach- und der Beschäftigungstherapie.

Damit es nicht zu einer unnötigen Belastung des Arznei-, Verband- und Heilmittelbudgets kommt, ist vom Arzt streng darauf zu achten, bei jeder Hilfsmittelverordnung das Feld "7" des Arzneiverordnungsblattes (Rezept) anzukreuzen.

Nur so ist sichergestellt, dass die Hilfsmittel als solche erfasst werden und das Arzneimittelbudget nicht belasten.

Wer zahlt was?

Wer trägt wann welche Kosten?

Gesetzliche Krankenkassen

Ab 01.01.2004 sind alle Hilfs- und Rehamittel zuzahlungspflichtig. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung zwei Ziele.

1. Die Eigenverantwortung der Versicherten soll geweckt werden.
2. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen langfristig entlastet werden.

Die jährliche Obergrenze beträgt maximal 2% Ihres Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken maximal 1% (wichtig: alle Belege sammeln!).

Eigenunfallversicherung

Die Eigenunfallversicherung übernimmt die Kosten z. B. bei Schulunfällen. Hilfsmittel sind bei dieser Versicherungsform von der Zuzahlung ausgenommen. Die Eigenunfallversicherung übernimmt alle Kosten.

Berufsgenossenschaft / Unfallkasse

Die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse übernimmt die Kosten z. B. bei Arbeitsunfällen. Die Kosten werden von den Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen komplett übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige BG oder UK den Versicherungsfall anerkennt.